Schlichtungsstelle

Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung des ABD, der AVR oder die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, sind Dienstgeber und Mitarbeiter zunächst verpflichtet, die Schlichtungsstelle anzurufen. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, aufgetretene Streitfälle zu schlichten.
Die entsprechende Schlichtungsordnung regelt dann die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens. Das Schlichtungsverfahren ist frei Gebühren.
Die Anrufung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht die Fristgerechte Anrufung des Arbeitsgerichtes! Dies gilt zu beachten!

 AVR-Schlichtungsstelle Geschäftsstelle:
Caritasverband Würzburg
Abteilung Verwaltung
Franziskanergasse 3
97070 Würzburg

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Schlichtungsordnung