Zeitzuschläge für Feiertage

In der neuen Caritas wird jährlich eine Übersicht über die Zeitzuschläge veröffentlicht.

Die Zeit­zuschläge unterschieden sich nach Anlage 6a, AVR, für die Mitarbeiter*innen aus der Anlage 2 (Verwaltung, Hauswirtschaft, Hausmeister usw.) und Mitarbeiter*innen aus den Anlage 31,32 und 33 (Pflegekräfte, Sozial- und Erziehungsdienst).