Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Dienstgebern und Mitarbeitervertretungen ist das Kirchliche Arbeitsgericht zuständig.
Die Zuständigkeit für alle bayerischen Diözesen liegt in Augsburg.
Anschrift:
Kirchliches Arbeitsgericht
der Bayerischen Diözesen
Fronhof 4
86152 Augsburg
Telefon: 0821/3166-791,
Fax: 0821/3166-799
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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