Schulungen für Mitarbeitervertretungen
Jede Mitarbeitervertreterin und jeder Mitarbeitervertreter kann während der 4jährigen Amtszeit bis zu insgesamt
3 Wochen an Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Es besteht Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme
(§ 16 und § 17 MAVO).
Schulungen für Mitarbeitervertretungen werden im süddeutschen Raum von den folgenden Veranstaltern angeboten.
Nähere Informationen erhalten Sie über die jeweilige Homepage. Dort können Sie sich auch direkt anmelden.
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kifas gGmbH |
Tel. 09972/9414-67 |
Arbeitnehmerbildungsstätte |
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DiAG MAV im caritativen Bereich |
Tel. 07394/2746 oder 2787 |
Heinrich-Pesch-Haus |
Tel. 0621/5999-0 |